Wohnraumfläche ohne Karenz

News vom 01.12.2013
Wohnflächenstreit: Koalition pocht auf die tatsächliche Fläche

Der Bundesgerichtshof hatte bislang entschieden, dass eine Überschreitung der Wohnfläche bis zu 10 % für den Vermieter nicht nachteilig und nicht zu korrigieren war. .

Der Koalitionsvertrag sieht jetzt aber hier eine Klarstellung vor. Hier der Text:


"Wir werden für alle Rechtsgebiete klarstellen, dass nur die tatsächliche Wohn- bzw. Nutzfläche Grundlage für Rechtsansprüche z. B. für die Höhe der Miete, für Mieterhöhungen sowie für die umlagefähigen Heiz-und Betriebskosten sein kann."


Die tatsächliche  Handhabung dieser Klarstellung und die Implementierung durch ein Gesetz bleibt abzuwarten.