Wohnraumfläche ohne Karenz
News vom 01.12.2013
Wohnflächenstreit: Koalition pocht auf die tatsächliche Fläche
Die tatsächliche Handhabung dieser Klarstellung und die Implementierung durch ein Gesetz bleibt abzuwarten.
Der Bundesgerichtshof hatte bislang entschieden, dass eine Überschreitung der Wohnfläche bis zu 10 % für den Vermieter nicht nachteilig und nicht zu korrigieren war. .
Der Koalitionsvertrag sieht jetzt aber hier eine Klarstellung vor. Hier der Text:
"Wir werden für alle Rechtsgebiete klarstellen, dass nur die tatsächliche Wohn- bzw. Nutzfläche Grundlage für Rechtsansprüche z. B. für die Höhe der Miete, für Mieterhöhungen sowie für die umlagefähigen Heiz-und Betriebskosten sein kann."
Die tatsächliche Handhabung dieser Klarstellung und die Implementierung durch ein Gesetz bleibt abzuwarten.